Nachhaltiges Pflegemanagement für alle Freiflächen

Nach einer Untersuchung von Prof. Hinnerk Wehberg (Landschaftsplaner und Architekt) entscheiden die ersten sieben Sekunden des Betrachtens eines Bauwerks oder einer Landschaft unbewusst beim Betrachter darüber, ob er das betrachtete mit positiven oder negativen Attributen belegt. 

Diese alles entscheidenden sieben Sekunden nehmen nachhaltigen Einfluss auf die persönliche Stimmungslage und das Wohlbefinden des Betrachters.
Wenn einem also daran gelegen ist, dass der Betrachter gerne verweilt, positiv darüber berichtet und auch gerne und erwartungsvoll wiederkommt, dann muss man alles dafür tun, in diesen sieben Sekunden ein positives Bild zu vermitteln und den Betrachter entschieden für sich zu gewinnen.

 

Dies gelingt nur, wenn man über die Zeit der kreativen Gestaltung hinaus über ein nachhaltiges und fachlich fundiertes Pflegekonzept verfügt.

Mein erklärtes Ziel:

Schaffen und bewahren von Werten durch systematische Qualität in Planung, Ausführung und Bestandspflege.

 

 

 

 

 

 

 Nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
(Victor Hugo)

 

 

 

 

 

 

 

Ein optimales Pflegemanagement steht und fällt mit der Qualität hinsichtlich der fachkundigen und nachhaltig orientierten Planung, mit der Ortskenntnis, der Kontinuität sowie der flexiblen Verfügbarkeit und der Identifikation der ausführenden Kräfte mit ihrer Arbeit und den anvertrauten Vermögenswerten. 
 

 

 Bauleitplanung

Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Deren Aufgaben sind die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, z. B. zur Anpassung an die demographische Entwicklung oder an die Folgen des Klimawandels.

Der Flächennutzungsplan bereitet die spätere Bodennutzung vor, während mit dem Bebauungsplan die Nutzung für alle verbindlich geregelt wird.

Grundsätzlich besteht ein Planungserfordernis für Landschaftspläne auf der Ebene der Flächennutzungsplanung und für Grünordnungspläne auf der Ebene des Bebauungsplanes, wenn Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege räumlich zu konkretisieren sind. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

Vorschriften über die Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen enthält im Wesentlichen das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG); Vorschriften über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie die zeichnerische Darstellung enthält die Planzeichenverordnung (PlanZV). Außerdem ist auf die Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen, wie dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem Regionalplan Donau-Wald zu achten. Darüber hinaus sind u.a. immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Belange zu berücksichtigen.

Ich erarbeite für Sie die notwendigen Bauleitpläne in Abstimmung mit der Gemeinde und den betroffenen Fachstellen zur Erzielung eines annehmbaren Ergebnisses für die Beteiligten. Hierzu gehört in den meisten Fällen auch die Erarbeitung der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die Erstellung des Umweltberichtes.

Bei Bedarf eruiere ich im Vorfeld der Planung die Erfolgsaussichten für ein erfolgreiches Bauleitverfahren im Rahmen einer Voruntersuchung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 






Ein optimales Pflegemanagement steht und fällt mit der Qualität hinsichtlich der fachkundigen und nachhaltig orientierten Planung, mit der Ortskenntnis, der Kontinuität sowie der flexiblen Verfügbarkeit und der Identifikation der ausführenden Kräfte mit ihrer Arbeit und den anvertrauten Vermögenswerten. 

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